Die Tragwerksplanung umfasst alle Planungsleistungen, die mit der Anordnung und Ausbildung der statischen Bauteile eines Gebäudes oder Bauwerkes zu tun haben und damit die Gebrauchstauglichkeit während der Bestandsdauer des Bauwerkes sichern.
Grundlage der Tragwerksplanung ist der Entwurf des Architekten und die von weiteren Fachingenieuren oder Handwerksmeistern definierten Anforderungen in Bezug auf das Heizungssystem und elektrische Anlagen. Weitere wichtige Anforderungen ergeben sich aus Brand-, Wärme- und Schallschutz.
Der Tragwerksplaner, oft auch Statiker genannt, entwirft die tragende Konstruktion (Tragwerk) von Bauwerken, führt die notwendigen auf statischen Berechnungen durch und konstruiert entsprechend Entwurf und Berechnung das Tragwerk. In diesem Prozess entwickelt der Tragwerksplaner verschiedene Varianten des Statischen Systems, schlägt Materialien vor oder konzipiert den Einsatz von Fertigteilen. Vorwiegend geht es dabei um die Optimierung der Konstruktion hinsichtlich Kosten, Gestaltung und Bauzeit.
Tragwerksplanung bezieht sich nicht nur auf den Neubau von Gebäuden. Auch bei An- und Umbauten, Sanierungen und bei bauwerkserhaltenden Maßnahmen sind entsprechende Planungen bzgl. der Tragsysteme erforderlich.
Welche Planungsphasen gibt es in der Tragwerksplanung?
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung (Bauüberwachung bzgl. Tragwerkskonstruktionen wie Bewehrung etc.)
